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Die
Marktgemeinde
Nennslingen war die erste Kommune Mittelfrankens,
die ein Ratsbegehren startete und ihre Bürger befragte, wie sie
mit der Windkraft umgehen möchte. Dazu hat es ein sogeanntes
Ratsbegehren
gegeben. Dieses hat rechtlich allerdings nur ein Jahr
Bindungskraft.
Wir finden, dieser radikale Eingriff in gewachsene Strukturen ist so schwerwiegend und hat so weitreichende soziale, gesundheitliche, ästhetische und kulturpolitische Konsequenzen, daß hier unbedingt ein regulierender Eingriff von Seiten aller Betroffenen erfolgen muß. Die Juragemeinde Langenaltheim folgt auf Betreiben des Exbürgermeisters Mößner dem Muster Nennslingens, allerdings darf hier nicht über Standorte (Etwa 12), sonden nur über die Maximalhöhe der WKAs entschieden werden. Unser Bild zeigt die Situation, wie sie in ein paar Jahren Realität sein könnte: Raitenbuch hat die drei Anlagen, die schon jetzt genehmigt sind, zwischen Stadelhofen und Mantlach stehen drei WKAs im Gerichtsverfahren und haben gute Chancen, Großnottersdorf hat schon die zwei Beermannanlagen. Die Marktgemeinde Thalmässing hat nun auch einen Investor. (Ruppmannsburg) und wird wohl eine neue Vorrangfläche ausweisen. Wir schätzen, daß hier 5 -6 Anlagen Platz finden werden |
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Chronologier der Ereignisse in Sachen Windkraft
9.August 2007 Der Ge Oktober
2007 Werber ziehen durch die Ge 29.01.2008 De Der Marktge 10.April
2008 Infor Herr Proske Planungsverband
Reg. Mittelfranken erläuterte
die Besonderheiten des Regionalplanes und bestätigt die
Möglichkeit rings u Frau Dr. Legde brachte an Hand
von 10 Co Stefan Schilling und Fritz
Bernreuther wid Drei betroffene WKA-Anwohner
(Indernbuch, Kaltenbuch und
Wolfsbronn (Hahenka In der anschließenden
Diskussion ka Als die Frage auf die
Gesellschaftsfor Uns fiel auf, daß
keine Behörde des Naturschutzes oder etwa Vertreter
des Fre Zu Erwähnen
wäre noch die öffentliche Voraussage von Herrn
Beer Die Infor Montag,
den 16.6.2008 Der Bi Nennslingen Jura wird
von besorgten Eltern angerufen:
Die Betreiber versprachen nach de Dienstag,
den
17.6.2008 Die neugegründete
Bürgerinitiative (Hier vertreten
durch Herr
Bernreuther, Herr Pfister,
Herr Schilling) überreicht de Ein großes Anliegen
der BI ist, den Dorffrieden nicht zu
stören und Einzelpersonen nicht bloßzustellen
Herr BGM Ober Ist
die prognostiziert Gewebesteuereinnah Wie würde der Markt
Nennslingen i I Mittwoch,
den 18.6.2008
Die BI Nennslinger Jura
erfährt, daß die Betreiber ein neutrales
Infor Dienstag, den 24.6.2008 Die Infor Solche Aktionen würden
der BI schaden. Bisher wurden alle
Aktivitäten na Klarstellung Sinn und Zweck der
Unterschriftenliste: Wie irrtümlich aus dem
Zeitungsartikel vom 20.6.2008 herausgelesen werden konnte, wird mit
dieser Liste
kein Bürgerbegehren gestartet. Vielmehr dokumentieren die 250
Unterschriften die breite Unterstützung der Bürgerinitiative
in der Gemeinde Nennslingen Frau Dr. Legde
erläutert den Anwesenden den bayrischen
Landesentwicklungsplan und den daraus resultierenden Regionalplan
Mittelfranken
West. Diese so genannte Region 8 besteht aus drei Landkreisen: Neustadt/Aisch,
Ansbach,
Weißenburg/Gunzenhausen. Für Nennslingen
heißt das: Seit de Von 44 bestehenden
Windrädern der
Region 8 stehen schon 20 i Der RP sieht sogenannte
Ausschlusskriterien vor, also
Vorgaben wie Die beiden Standorte, die die
Investoren in ihre Der Behauptung, der Jura sei
ein besonders guter Standort
für WKAs wird von der Ho Jeder Investor kann sofort auf
der dafür bereitgestellten gemeindlichen Fläche Ein Doku Die BI sieht ihre Aufgabe
darin, weiterhin Einfluß auf Planungen zu neh Herr
Dr. Graf von und
zu Egloffstein erläutert sehr bildhaft den
jahrhunderte alten Wandel der
Kulturlandschaft und fügt ihn in den Herr Dipl. Ing. Wald I Besonders diese Schwankungen
der Windstro Auch fiele ih Abschließend fordere
er alle Hausbesitzer auf, Maßnah Herr Dr. Greischel Stefan Schilling und Fritz
Bernreuther bedanken sich bei
allen Anwesenden, den vier Bürger
Freitag, den 27.6.08 Im Lokalteil des Weißenburger Tagblattes erscheint ein groß aufgemachter Kommentar von Jan Stefan über die Situation auf dem Jura. Sowohl die Motive der Betreiber als auch die der BI Nennslinger Jura sollten hier eigentlich ausführlich hinterfragt werden. Übrig bleibt in diesem Papier ein Strauß der immer gleichen Argumente, die man bundesweit überall ähnlich lesen kann. Unterschlagen
wird, daß der Standort der beiden WKAs, über die morgen
entscheiden werden soll, tatsächlich keineswegs gesichert ist. Jan Stefans Unterstellung, die BI Nennslinger Jura verbreite Unwahrheiten, um mit allen Mitteln die Nennslinger Wähler zu verunsichern, ist so ungeheuerlich, daß sich nicht nur bei der BI Nennslinger Jura der Verdacht einer Parteilichkeit ausbreitet. Nun ist die Standortfrage wieder offen, die Alternativen liegen nun ungeklärt zwischen Biburg Wengen, Reichersdorf, Gesdorf oder Raitenbuch. Die BI Nennslinger Jura sieht sich insgesamt in seiner mühsamen Recherchearbeit bestätigt. Wir haben uns bemüht, die neuralgischen Punkte heraus zu arbeiten und ihnen fundiert auf den Grund zu gehen. Wenn der Bürger zu entscheiden hat (Und wir alle können in dieser Frage eigentlich herzlich wenig entscheiden), dann muß der Bürger auch vorher genauestens informiert sein. Ansonsten besteht die Gefahr einer fatalen Fehlentscheidung, mit der wir dann 20 oder 30 Jahre leben müßten. Tag der Wahl. Heute spricht in Vertretung Pfarrer Piephans aus Ettenstatt im Nennslinger Gotteshaus vom Wind als Geschenk Gottes. Er fordert die Gläubigen auf, das Kreuz an der richtigen Stelle zu machen. Wie man weiß, geht man traditionell anschließend in die Wahlkabine. Anmerkung: Wir haben viele Geschenke Gottes erhalten, doch die dazugehörige Gebrauchsanweisung dazu fehlt oft! Vorläufiges Ergebnis der Wahl: 42 % Ja Stimmen 58 % Gegenstimmen Damit wird für 1 Jahr Bindung keine WKA-Anlagen genehmigt. 1.Juli 08 700 Meter nördlich von Wengen werden hart an der Grenze auf dem Terrain Markt Thalmässing Nachbarschaftsunterschriften für eine neue WKA-Anlage eingezogen. Auch der Markt Thalmässing hat eigentlich eine Vorrangfläche im Regionalplan 7 vorgesehen. Wäre der Bürgerentscheid positiv ausgegangen, fände sich Wengen bald mitten in einem Windpark mit 7 Anlagen. So wird unser Mißtrauen über die tatsächlich geplanten Anlagen im Nachhinein leider doch bestätigt. (Vorwurf Weißenburger Tagblatt!) 21. Juli 08 Die Einspruchsfrist von vier Wochen läuft: Allerdings werden in diesem Verfahren die Bürger nicht gehört, außer sie sind als Nachbarn betroffen. (Immissionen wie Lärm oder Schattenwurf) Selbst die Markgemeinde Thalmässing kann nur ihr Einvernehmen kundtun. Ungewöhnlich an diesem Verfahren ist auch der Umgang mit dem gültigen Regionalplan vom 1.1.08 RP7. Dieser sieht definitiv keine Ausnahmeregelung außerhalb der Vorranggebiete vor. Trotzdem wird der Antrag zugelassen. Auch hier bleibt zu befürchten, daß weitere Standorte, nach Norden hin, folgen werden. Wir bitten alle, denen unsere Alpkante am Herzen liegt, schreiben Sie ans Landratsamt 91154 Roth, Weinbergweg 1, Sachgebiet 50 (Immissionsschutz) Herr Schmitt, und/oder an die Marktgemeinde Thalmässing, Stettenerstr. 26, Herr Bgm Küttinger oder an Ihre Markträte. Die Nachbargemeinden Nennslingen, Bergen und Titting werden zur Sache befragt und verweigern ihr Einverständnis 12. August 08Der Gemeinderatsbeschluß macht sein Einverständnis von der Tatsache abhängig, ob der 1000 m Abstand von der Ortschaft Ruppmannsburg gewahrt wird. Ungewöhnlich ist, daß der Reginalplan 7 hier keine Anwendung findet, der sieht auf dieser Fläche keine geeignete Fläche und sollte eigentlich Beschlußvorlage sein. So kann man sich fragen, ob hier nicht eine Einladung ausgesprochen wird, es an anderer Stelle erneut zu probieren. 18. September 08 Die BI recherchiert und findet heraus, das ein mündlicher Antrag (Von wem gestellt ?) bei der Regierung Ansbach vorliegt (Landesentwicklungsplanung, Herr Rahn). Dieser prüft gerade alle Kriterien (Militär, Naturschutz, Richtfunk, Flugplatz ect.) und entscheidet dann, ob eine Änderung des Regionalplanes 7 mit Ruppmannsburg als Vorrangfläche in Frage kommt. Eigentlich wäre eine untergeordnetet Stelle für diese Aufgabe zuständig. (Der Planungsverband Regionalplan 7) 20.Februar 09 Das Landratsamt Roth teilt uns mit, daß dem Bauantrag Schertel/Hussendörfer nicht stattgegeben wurde. Die Marktgemeinde Thalmäsing bemängelt die unterschrittenen 1000 m Abstand und das WTD 81 in Greding befürchtet weitere Störungen ihrer Radarmessungen. Wir erfahren, daß der gleiche Antrag 500 m weiter, auf dem sogenannten Zolltafelfeld, wieder eingereicht werden soll. 10.März 09 Der Marktrat Thalmässing beraumt kurzfristig eine Sondersitzung für den 17.3.09 ein. Thema wird die Ausweisung einer Vorrangfläche für WKA-Anlagen mit einer Mindestfläche von 10 ha (Raum für 4 Anlagen) sein. Die BIs befürchten: Ist erst einmal ein solches Tor geöffnet, ist der Schritt zu einem riesigen Windpark unabänderlich. Berichten zu Folge, sollen die beiden Nennslinger Investoren Scholz und Grimm im großén Umfang Nachbarschaftsunterschriften einsammeln. 17.März 09 Zur Martratssitzung überreichten die BIs aus Thalmannsfeld 59, Wengen 72, Biburg 43, Reinwartshofen 31, Ruppmannsburg 25 und Reichersdorf 15 Unterschriften gegen den Bau weiterer Windkraftanlagen in ihrer Nachbarschaft. Es ist erstaunlich, wie viele Bürger in dieser kurzen Zeit ihren Unmut auf diese Art kundgetan haben. Alle Fraktionen des Marktrates bekräftigten ausdrücklich ein Festhalten an dem gültigen Regionalplan 7 und sprechen sich gegen die Ausweisung einer neuen Vorrangfläche für Windkraftanlagen aus. Beschluß des Martrates: Keine Ausweisung einer neuen Vorrangfläche, aber damit ist nicht das gemeindliche Einvernehmen für konkrete Anträge (Einzelanlagen) vorweggenommen. Unsrer Meinung nach kann das nur bedeuten, obwohl der Regionalplan 7 eine Einzelanlage ohne Vorrangfläche expliziet nicht vorsieht, daß dieser Beschluß auf dem Zolltafelfeld zu zwei neuen Anlagen führen kann. (Auskunft LA Roth: Wenn Standorte alle Ausschlusskriterien erfüllen (z.B. 1000 m Abstandsfläche zu den Ortschaften) und als einziger Hinterungsgrund nur noch der Regionalplan 7 einer Baugenehmigung entgegenstünde, werde es schwierig die Genehmigung zu verweigern,. weil der Regioanlplan 7 in der Zukunft wahrscheinlich eine Änderung erfahren würde. (Was für eine Argumentation!) Die BIs kämpfen für eine Einhaltung des jetzt gültigen Regionalplanes. Das ist Gesetz und gilt auch für die Marktgemeinde Thalmässing! Würden zwei Anlagen am Regioanlplan vorbei gemogelt, würden diese bei einer späteren Änderung des Regionalplanes ziemlich sicher zu einer Ausweisung einer neuen Vorrangfläche führen. Will das der Marktrat wirklich? |
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