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So erfährt in naher Zukunft unser Jura eine dramatische Veränderung :






Die Marktgemeinde Nennslingen  war die erste Kommune Mittelfrankens, die ein Ratsbegehren startete und ihre Bürger befragte, wie sie mit der Windkraft umgehen möchte. Dazu hat es ein sogeanntes Ratsbegehren gegeben.  Dieses hat rechtlich allerdings nur ein Jahr Bindungskraft.
Wir finden, dieser  radikale Eingriff in gewachsene Strukturen ist so schwerwiegend und hat so weitreichende soziale, gesundheitliche, ästhetische und kulturpolitische Konsequenzen, daß hier unbedingt  ein regulierender Eingriff  von Seiten aller Betroffenen erfolgen muß.
Die Juragemeinde Langenaltheim  folgt auf  Betreiben des Exbürgermeisters Mößner dem Muster Nennslingens, allerdings darf  hier nicht über Standorte (Etwa 12), sonden nur über die Maximalhöhe der WKAs entschieden werden. 
Unser Bild zeigt die Situation, wie sie in ein paar Jahren Realität sein könnte:  Raitenbuch  hat die drei Anlagen, die schon jetzt genehmigt sind,  zwischen Stadelhofen und Mantlach stehen drei WKAs im Gerichtsverfahren und haben gute Chancen, Großnottersdorf hat schon die zwei Beermannanlagen. Die Marktgemeinde Thalmässing hat nun auch einen Investor. (Ruppmannsburg) und wird wohl eine neue Vorrangfläche ausweisen. Wir schätzen, daß hier 5 -6 Anlagen Platz finden werden


Chronologier der Ereignisse in Sachen Windkraft

9.August 2007

Der Gemeinderat Nennslingen beschließt auf Grund einer Anfrage von ortsansässigen Investoren, das Planungsbüro Markert zu beauftragten, Flächen für Windkraft und Solar im Gemeindegebiet zu bewerten.

 

Oktober 2007

Werber ziehen durch die Gemarkung und suchen verkaufswillige Flureigner. Bei Kaufpreisen von bis zu 120.000 € / Pro Standort ist das nicht schwer. Man kann es wohl niemand übel nehmen, bei diesem Angebot schwach zu werden.

 

29.01.2008

Dem  Markt Nennslingen wird die neue  Überplanung (Gutachten) in Sachen Windkraft und Solar vorgestellt: Das TeamBüro Markert präsentiert sechs mögliche Standortflächen für Windkraft. Im Wesentlichen handelt es sich um Flächen zwischen Gersdorf, Biburg, Wengen und Reichersdorf. Dort gäbe es einen Abstandsring von 500 Metern um die Dörfer. (Ein weiteres Wachstum der Ortsteile ist damit auf Jahrzehnte unterbunden, da sonst die Minimalabstände unterschritten würden.) Nennslingen habe einen Sicherheitsring von 1050 Metern. Besonders schützenwerte Komponenten wie Naturschutz oder schonungsbedürftige Einrichtungen (AWO-Heim  Wengen oder St. Antonius Kinderheim Gersdorf finden keine  expliziete Berücksichtigung – Ihnen stünde rechtlich ein Sicherheitsabstand von mindestens 1200 Metern zu)

Der Marktgemeinderat hat laut Protokoll keinerlei Einwände. Damit ist die erste wichtigste Hürde genommen, um in Zukunft  möglichst viele Standorte für Windkraftanlagen ausweisen zu können.

 

10.April 2008

Informationsveranstaltung in Nennslingen in Gasthaus Lehmeier. Bei dieser Veranstaltung sind anwesend: TeamBüro Markert, Überplanung der Marktgemeindegrundes. (Kein Wortbeitrag),  Kreisbaumeister Kiessling (Kein Wortbeitrag), Rechtsbeistand des Landratsamtes Frau Brunner (Bestätigt die Rechtsgültigkeit des Vorgehens der Marktgemeinde in einem Satz),  Herr Proske von der Regierung Mittelfranken (Wird zu verschiedenen Fragen Stellung nehmen) und Herr BGM Obermeyer als Moderator der Sitzung.

Herr Proske Planungsverband Reg. Mittelfranken erläuterte die Besonderheiten des Regionalplanes und bestätigt die Möglichkeit rings um Nennslingen und alle Ortsteile  Standorte für WKAs ausweisen zu können (unter 10 ha)

 

Frau Dr. Legde brachte an Hand von 10 Computeranimationen die chronologische Wachstumsfolge der WKAs in der Juraregion sehr anschaulich den Zuhörern nahe. (Unser Bild zeigt den voraussichtlichen Bestand 2010) Des Weiteren ist in Bayern eine Vervierfachung der Anlagenleistung geplant, was logischerweise einer Vervielfachung des Bestandes zur Folge hat. Verschieden Fotomontagen zeigen den möglichen Standort und verdeutlichen wie sehr die WKAs das Landschaftsbild beeinträchtigen und wie erdrückend sie auf die Ortschaften wirken würden.

Stefan Schilling und Fritz Bernreuther widmeten sich den einzelnen Problematiken massiver Anlagenballungen (Komplizierte Regeltechnik, Kapitalverschiebungen von Arm nach reich, Eiswurf, Ferienwohnungen, Wertminderung der Immobilien, ect)

 

Drei betroffene WKA-Anwohner (Indernbuch, Kaltenbuch und Wolfsbronn (Hahenkamm) erzählten über Ihre Erfahrungen (Sicht und Geräusch … Es ist wie ein tropfender Wasserhahn, er raubt auf Dauer jeden Nerv)

 

In der anschließenden Diskussion kam die Gewerbesteuer zur Sprache (Scholz und Grimm versprechen ca. 50.000 € per Jahr),  Vergleiche mit Großnottersdorf ergaben: Keine Einahmen (BGM Heiß Titting, zitierfähig) und Bergen/Thalmannsfeld ebenfalls keine (BGM Röttenbacher, anwesend … Die Frage kann ich ganz kurz und bündig beantworten: 0.)  Antwort von Herrn BGM O.: Du meinst bis jetzt! PS: Die 4 Anlagen stehen jetzt aber schon 10 Jahre!

 

Als die Frage auf die Gesellschaftsform des zukünftigen Betreibers kam, kam (Stimmt es, daß …. Es folgt Handelsregistervorlesung) …daß die 82-jährige Mutter die Gesellschaftsführerin der geplanten Anlagen sein wird, wird die Veranstaltung daraufhin von BGM Obermeier abrupt  abgebrochen.

 

Uns fiel auf, daß keine Behörde des Naturschutzes oder etwa Vertreter des Fremdenverkehrs anwesend waen. Außerdem erfuhren wir nichts über die 6 möglichen Doppel-Standorte (Das wäre eigentlich die Aufgabe des TeamBüros Markerts gewesen) Ebenfalls war nichts über den WKA Typ oder deren Leistung, auch nichts über die Fondskonstruktion oder Gesellschaftsform (Grimm sinngemäß: Das geht Euch nichts an…das ist privat) zu erfahren.

 

Zu Erwähnen wäre noch die öffentliche Voraussage von Herrn Beermann,  1. Vorsitzender in Bayern des Bundes-Windverbandes (Hier vertreten als Interessenvertreter  von Grimm und Scholz) zu Herrn Proske, den Regionalplan zu kippen zu wollen. Herr Proske meinte aber, davor hätte er keine Angst. (Siehe auch: Grossnottersdorf, man befrage die Markt-Gemeinde Titting, Herrn Heiß)

Die Informationsveranstaltung wird daraufhin von Herrn BGM Obermeyer wegen ? abgebrochen.

 

Montag, den 16.6.2008

Der Bi Nennslingen Jura wird von besorgten Eltern angerufen: Die Betreiber versprachen nach dem Wahlsieg Sponsoring für die Jugendbewegung. Die Eltern finden, das wäre eine massive Lenkung der noch leicht beeindruckbaren Jungwähler und müsse untersagt werden.

 

Dienstag, den 17.6.2008

Die neugegründete Bürgerinitiative (Hier vertreten durch  Herr Bernreuther, Herr Pfister, Herr Schilling) überreicht dem BGM Obermeier eine verpixelte Unterschriftsliste von etwa 250 Bürgern, die sich den Zielen der BI anschließen. (Diese fordert den Regionalplan ohne die Ausnahmeklausel anzuwenden) Die Presse vom WUG-Tagblatt ist anwesend. Herr BGM Obermeier nimmt die Liste entgegen, findet aber daß alle Bürger öffentlich zu ihrer  Meinung stehen sollten und einer Undeutlichmachung ihrer Unterschriften könne  er nicht akzeptieren. Die BI Nennslinger Jura erläutert, daß viele Bürger Repressalien befürchten und wir ihnen versprechen mussten, bis nach dem Bürgerentscheid mit einer Veröffentlichung zu warten.

Ein großes Anliegen der BI ist, den Dorffrieden nicht zu stören und Einzelpersonen nicht bloßzustellen  Herr BGM Obermeier beantwortet anschließend einige Fragen der BI:

      Ist die prognostiziert Gewebesteuereinnahme von 50.000 € per anno als realistisch einzustufen? Antwort: „Eher unrealistisch“

      Wie würde der Markt Nennslingen im Rückblick handeln, stünde  sie nochmals vor der gleichen Entscheidungssituation? Antwort: „Genauso“

            Im Falle eines positiven Wahlausganges haben die Betreiber der Evangelischen Landjugend Sponsoring versprochen, ist so ein Vorgehen mit der Wahlordnung vereinbar? Antwort: Das ist rechtens, obwohl das unmoralisch ist.

         
 

Mittwoch, den 18.6.2008

Die BI Nennslinger Jura erfährt, daß die Betreiber ein neutrales Informationsgespräch mit der Leiterin des AWO-Heimes Wengen über 3 Stunden geführt haben. (Das AWO Heim verfügt über 60 Wählerstimmen) Die Betreiber  argumentieren, sie würden vor weiteren Attacken der Stromkonzerne schützen, wenn man sie nur die zwei Anlagen bauen ließe!? (Anmerkung: Dem BI Nennslinger Jura wurden in der gleichen Sache zuvor nur 15 Minuten Gehör gewährt.)

 

Dienstag, den 24.6.2008

Die Informationsveranstaltung der BI Nennslinger Jura wird von Dieter Pfister und Stefan Schilling eröffnet. Sie wehren sich gegen Unterstellungen, die Bürgerinitiative würde den Dorffrieden gezielt stören, anonyme Telefonbeschimpfungen durchführen oder Befürworter einschüchtern.

Solche Aktionen würden der BI schaden. Bisher wurden alle Aktivitäten namentlich gezeichnet. Die BI bittet um Benachrichtigung in solchen Fällen, um dem nachgehen zu können.

Klarstellung Sinn und Zweck der Unterschriftenliste: Wie irrtümlich aus dem  Zeitungsartikel vom 20.6.2008 herausgelesen werden konnte, wird mit dieser Liste kein Bürgerbegehren gestartet. Vielmehr dokumentieren die 250 Unterschriften die breite Unterstützung der Bürgerinitiative in der Gemeinde Nennslingen. Außerdem wurden alle Unterschriften so verpixelt, daß sie zwar erkennbar aber völlig unleserlich seien. So soll - auf vielfachen Wunsch - verhindert werden, daß Bürgern Repressalien daraus entstehen könnten.

 

Frau Dr. Legde erläutert den Anwesenden den bayrischen Landesentwicklungsplan und den daraus resultierenden Regionalplan Mittelfranken West. Diese so genannte Region 8 besteht aus drei Landkreisen: Neustadt/Aisch, Ansbach, Weißenburg/Gunzenhausen.
Beide Regelwerke sind komplett im Internet nachzulesen.

Für Nennslingen heißt das: Seit dem 1.4.2007 regelt der RP die Aufstellung von WKAs. In den drei Landkreisen wurden 514 ha Vorrangflächen, 81 ha Vorbehaltsflächen und 276 ha auf örtl. Ebene (vorher in Flächennutzungsplänen ausgewiesene Flächen) ausgewiesen. 

Von 44 bestehenden Windrädern der Region 8 stehen schon 20 im Landkreis WUG, alleine 11 auf dem Jura. Der RP regelt also auch eine Lastverteilung in dieser Region.

Der RP sieht sogenannte Ausschlusskriterien vor, also Vorgaben wie mit Mindestabständen zu verfahren sei. Mischgebiet 500 m, reines Wohngebiet 800 m, Sonderflächen (z.B. das AWO Heim in Wengen) 1200 m.

Die beiden Standorte, die die Investoren in ihrem Flyer anvisieren, liegen nun genau in den Abstandsflächen, könnten eigentlich gar nicht realisiert werden. Doch das AWO Heim ist leider nicht in dem gültigen Flächennutzungsplan verzeichnet! Also existiert es gar nicht  und somit gibt es auch keinen 1200 m Schutzkreis?

Der Behauptung, der Jura sei ein besonders guter Standort für WKAs wird von der Homepage des Betreibers Beermann selbst in Frage gestellt. Hier kann man die Anlagen in Großnottersdorf und Neustadt Aisch gut vergleichen. Die Anlagen in Neustadt Aisch befindet sich in einer Ebene vor der Frankenhöhe, die in Grossnottersdorf auf über 500 m Höhe. Trotzdem bietet Neustadt Aisch 5,9 m/sec mittlere Windgeschwindigkeit, in Titting liegt der Ertrag dagegen bei 5,8 m/sec. Das liegt vermutlich an den 100 m Masthöhen, da spielen die Geländebegebenheiten eine untergeordnete Rolle.

Jeder Investor kann sofort auf der dafür bereitgestellten gemeindlichen Fläche bei Biburg bauen. Ausdrücklich bescheinigt der Gutachter Markert diesen Standort als geeigenet. Die Investoren möchten sich nicht mit der dort angegebenen Höhenbegrenzung zufrieden geben. Es exisiteren Gerüchte, diese Beschränkung mit einem einfachen Antrag entfernen zu können.   

Ein Dokument der Wehrbereichsverwaltung Süd stellt klar, daß die beiden Anlagen in Großnottersdorf „rein aus verfahrentechnischen Gründen akzeptiert (wurden). Der Errichtung von weiteren WKAs in diesem Bereich kann…in keinem Fall zugestimmt werden.“

Die BI sieht ihre Aufgabe darin, weiterhin Einfluß auf Planungen zu nehmen, sollte sich Nennslingen weiterhin auf unzureichende Gutachten stützen. Alle Anwesenden können die BI stärken, wenn sich in unsere Liste eintragen lassen.

 

Herr Dr. Graf von und zu Egloffstein erläutert sehr bildhaft den jahrhunderte alten Wandel der Kulturlandschaft und fügt ihn in den modernen Kontext. Er stellt heraus, das dieser Wandel bisher immer ein menschliches Maß bewahrt hätte und dies bei vertikalen Industrieanlagen mit einer Höhe von 185 m in der Landschaft nicht mehr der Fall sei. Er mahnt, dass mit zunehmende Größe der Windanlagen der Eingriff in das Landschaftsbild dramatisch ansteige.
Als Außendstehender bezeichnet er die Informationen für die Bürger in Nennslingen als unzureichend. Er fordert die Investoren, aber auch die BI auf, verantwortungsvoll zu informieren. Alle Aspekte müssten bei diesem Vorhaben bedacht werden.Vor allem  müßten die Dinge zu Ende gedacht werden - nicht nur unter momentanen Gesichtpunkten.
Unbedingt notwendig sei ein Zusammenarbeiten aller Beteiligten und ein bedingungsloses Offenlegen aller Fakten. Nur so sei es zu gewährleisten, daß kein unwiderruflicher Riß den Gemeindefrieden zerstöre.

 

Herr Dipl. Ing. Waldmann referiert über die Situation von 36 Gemeinden, denen er beratend zur Seite steht. Außerdem steht er mit politischen und wissenschaftlichen Entscheidungsträgeren in engen Kontakt. Regelmäßige Symposien mit der Uni Stuttgart und anderen Hochschulen suchen Prognosen für einen zukünftigen Energiemix zuerstellen.

Im besonderen sieht er in Bayern den Windkraftausbau als nicht vorrangig, ja sogar als schädlich an. Bayern hat, ähnlich wie Baden-Württenberg  einen sehr hohen Anteil an Wasserkraft. Der Windertrag wäre hier lange nicht so ertragreich und vor allem unzuverlässiger als im Küstenbereich.

Besonders diese Schwankungen der Windstrommenge mache den Netzen vermehrt zu schaffen. Deren Regeltechnik verschlinge noch mal Unsummen und mache z.B. ein laufendes Kohlekarftwerk im gedrosselten Betrieb extrem umweltschädlich. Umgekehrt müsse zum Wiederanfahren enorme Mengen leichtes Heizöl verbrannt werden, um den Meiler wieder in Schwung zu bekommen.

Auch fiele ihm auf, daß immer mehr Profiteure an dem Windkraftausbau teilnehmen. Auch dieser Gewinn würde vom Verbraucher getragen.

Abschließend fordere er alle Hausbesitzer auf, Maßnahmen zur Minderung der Heizleistung unverzüglich um zusetzten. Damit lasse sich mit deutlich weniger volkswirtschaftlichem Vermögen eine viel größere CO2 Einsparung erreichen, als je mit der Windkraft möglich sei.

 

Herr Dr. Greischel mahnte an,  wenn ein Mensch sich durch Umwelteinflüsse bedroht fühle, auch eine WKAanlage in unmittelbarer Nähe zähle dazu, können die Folgen gravierend sein. Sein Kollege hat einen Patienten, der solchen "gefühlsbedingten" Einflüssen nicht mehr gewachsen sei und nun mit einer Herztransplantation konfrontiert sei. Kostenpunkt 1 Million €. 

 

Stefan Schilling und Fritz Bernreuther bedanken sich bei allen Anwesenden, den vier Bürgermeistern der VG, den Zuhörern, der Bürgerinitiative  „Biswanger Landleben“ und auch all denen, die diese BI unterstützen. 

Freitag, den 27.6.08 

Im Lokalteil des Weißenburger Tagblattes erscheint ein groß aufgemachter Kommentar von Jan Stefan über die Situation auf dem Jura. Sowohl die Motive der Betreiber als auch die der BI Nennslinger Jura sollten hier eigentlich ausführlich hinterfragt werden. Übrig bleibt in diesem Papier ein Strauß der immer gleichen Argumente, die man bundesweit überall ähnlich lesen kann. 

Unterschlagen wird, daß der Standort der beiden WKAs, über die morgen entscheiden werden soll, tatsächlich keineswegs gesichert ist.
Gestern auf einer Informationsveranstaltung der Betreiber muß BGM Obermeier einräumen, daß die Abstandsflächen so wie bisher geplant nicht zu halten sind. Ungeklärt ist, ob das AWO Heim ein 1200 m Schutzring zusteht oder nicht, und ob der Abstand von der Nennslinger Wohnbebauung doch auf 1050 m ausgedehnt wird. Vergessen wurde auch das 2001 ausgewiesene Wohngebiet "Die kleine Klausel", die wiederum zu einer weiteren Abstandsverschiebung von etwa 100 m führen könnte.

Jan Stefans Unterstellung, die BI Nennslinger Jura verbreite Unwahrheiten, um mit allen Mitteln die Nennslinger Wähler zu verunsichern, ist so ungeheuerlich, daß sich nicht nur bei der BI Nennslinger Jura der Verdacht einer Parteilichkeit ausbreitet.

Nun ist die Standortfrage wieder offen, die Alternativen liegen nun ungeklärt zwischen Biburg Wengen, Reichersdorf, Gesdorf oder Raitenbuch.

Die BI Nennslinger Jura sieht sich insgesamt in seiner mühsamen Recherchearbeit bestätigt. Wir haben uns bemüht, die neuralgischen Punkte heraus zu arbeiten und ihnen fundiert auf den Grund zu gehen. 

Wenn der Bürger zu entscheiden hat (Und wir alle können in dieser Frage eigentlich herzlich wenig entscheiden), dann muß der Bürger auch vorher genauestens informiert sein. Ansonsten besteht die Gefahr einer fatalen Fehlentscheidung, mit der wir dann 20 oder 30 Jahre leben müßten. 

Die Bürgerinitiative Nennslinger Jura bedankt sich bei Ihnen für Ihre bisherige   Unterstützung. Gehen Sie am Sonntag wählen, zeigen Sie uns damit, daß Ihnen Ihre Heimat am Herzen liegt.

29. Juni 08

Tag der Wahl. Heute spricht in Vertretung Pfarrer Piephans aus Ettenstatt im Nennslinger Gotteshaus vom Wind als Geschenk Gottes. Er fordert die Gläubigen auf, das Kreuz an der richtigen Stelle zu machen. Wie man weiß, geht man traditionell anschließend in die Wahlkabine.

Anmerkung: Wir haben viele Geschenke Gottes erhalten, doch die dazugehörige Gebrauchsanweisung dazu fehlt oft!

Vorläufiges Ergebnis der Wahl:  42 % Ja Stimmen  58 % Gegenstimmen Damit wird für 1 Jahr Bindung keine WKA-Anlagen genehmigt.

1.Juli 08

700 Meter nördlich von Wengen werden hart an der Grenze auf dem Terrain Markt Thalmässing Nachbarschaftsunterschriften für eine neue WKA-Anlage eingezogen. Auch der Markt Thalmässing hat eigentlich eine Vorrangfläche im Regionalplan 7 vorgesehen. Wäre der Bürgerentscheid positiv ausgegangen, fände sich Wengen bald mitten in einem Windpark mit 7 Anlagen. So wird unser Mißtrauen über die tatsächlich geplanten Anlagen im Nachhinein leider doch bestätigt. (Vorwurf Weißenburger Tagblatt!)

21. Juli 08

Die Einspruchsfrist von vier Wochen läuft:  Allerdings werden in diesem Verfahren die Bürger nicht gehört, außer sie sind als Nachbarn betroffen. (Immissionen wie Lärm oder Schattenwurf) Selbst die Markgemeinde Thalmässing kann nur ihr Einvernehmen kundtun. Ungewöhnlich an diesem Verfahren ist auch der Umgang mit dem gültigen Regionalplan vom 1.1.08 RP7. Dieser sieht definitiv keine  Ausnahmeregelung außerhalb der Vorranggebiete vor. Trotzdem wird der Antrag zugelassen. Auch hier bleibt zu befürchten, daß weitere Standorte, nach Norden hin, folgen werden. Wir bitten alle, denen unsere Alpkante am Herzen liegt, schreiben Sie  ans Landratsamt 91154 Roth, Weinbergweg 1, Sachgebiet 50 (Immissionsschutz) Herr Schmitt, und/oder an die Marktgemeinde Thalmässing, Stettenerstr. 26,  Herr Bgm Küttinger oder an Ihre Markträte.

Die Nachbargemeinden Nennslingen, Bergen und Titting werden zur Sache befragt und verweigern ihr Einverständnis

12. August 08
 Der Gemeinderatsbeschluß macht sein Einverständnis von der Tatsache abhängig, ob der 1000 m  Abstand von der Ortschaft Ruppmannsburg gewahrt wird. Ungewöhnlich ist, daß  der Reginalplan 7 hier keine Anwendung findet, der sieht auf dieser Fläche keine geeignete Fläche und sollte eigentlich Beschlußvorlage sein. So kann man sich fragen, ob hier nicht eine Einladung ausgesprochen wird, es an anderer Stelle erneut zu probieren.

18. September 08
Die BI  recherchiert und findet heraus, das ein mündlicher Antrag (Von wem gestellt ?) bei der Regierung Ansbach vorliegt (Landesentwicklungsplanung, Herr Rahn). Dieser prüft gerade alle Kriterien (Militär, Naturschutz, Richtfunk, Flugplatz ect.) und entscheidet dann, ob eine Änderung des Regionalplanes 7 mit Ruppmannsburg als Vorrangfläche in Frage kommt. Eigentlich wäre eine untergeordnetet Stelle für diese Aufgabe zuständig.  (Der Planungsverband Regionalplan 7)

20.Februar 09
Das Landratsamt Roth teilt uns mit, daß dem Bauantrag Schertel/Hussendörfer nicht stattgegeben wurde. Die Marktgemeinde Thalmäsing bemängelt die unterschrittenen 1000 m Abstand und das WTD 81 in Greding befürchtet weitere Störungen ihrer Radarmessungen. Wir erfahren, daß der gleiche Antrag 500 m weiter, auf dem sogenannten Zolltafelfeld, wieder eingereicht werden soll.

10.März 09
Der Marktrat Thalmässing beraumt kurzfristig eine Sondersitzung für den 17.3.09 ein. Thema wird die Ausweisung einer Vorrangfläche für WKA-Anlagen mit einer Mindestfläche von 10 ha (Raum für 4 Anlagen) sein. Die BIs befürchten: Ist erst einmal ein solches Tor geöffnet, ist der Schritt zu einem riesigen Windpark unabänderlich. Berichten zu Folge, sollen die beiden Nennslinger Investoren Scholz und Grimm im großén Umfang Nachbarschaftsunterschriften einsammeln.

17.März 09
Zur Martratssitzung überreichten die BIs aus Thalmannsfeld 59,  Wengen 72,  Biburg 43, Reinwartshofen 31, Ruppmannsburg 25 und Reichersdorf 15 Unterschriften  gegen den Bau weiterer Windkraftanlagen in ihrer Nachbarschaft. Es ist erstaunlich, wie viele Bürger in dieser kurzen Zeit ihren Unmut auf diese Art kundgetan haben.
Alle Fraktionen des Marktrates bekräftigten ausdrücklich ein Festhalten an dem gültigen Regionalplan 7  und sprechen sich  gegen die Ausweisung einer neuen Vorrangfläche für Windkraftanlagen aus.
Beschluß des Martrates: Keine Ausweisung einer neuen Vorrangfläche, aber damit ist nicht das gemeindliche Einvernehmen für konkrete Anträge (Einzelanlagen) vorweggenommen.
Unsrer Meinung nach kann das nur bedeuten, obwohl der Regionalplan 7 eine Einzelanlage ohne Vorrangfläche expliziet nicht vorsieht,  daß dieser Beschluß auf dem Zolltafelfeld zu zwei neuen Anlagen führen kann. (Auskunft LA Roth: Wenn Standorte alle Ausschlusskriterien erfüllen (z.B. 1000 m Abstandsfläche zu den Ortschaften) und als einziger Hinterungsgrund nur noch der Regionalplan 7 einer Baugenehmigung entgegenstünde,  werde es schwierig die Genehmigung zu verweigern,. weil der Regioanlplan 7 in der Zukunft wahrscheinlich eine Änderung erfahren würde. (Was für eine Argumentation!)
Die BIs kämpfen für eine Einhaltung des jetzt gültigen Regionalplanes. Das ist Gesetz und gilt auch für die Marktgemeinde Thalmässing! Würden zwei Anlagen am Regioanlplan vorbei gemogelt, würden diese bei einer späteren  Änderung des Regionalplanes ziemlich sicher zu einer Ausweisung einer neuen Vorrangfläche führen. Will das der Marktrat wirklich?

Ihre BI Nennslinger Jura  Verantwortlich:  Dr. Andrea Legde, Fritz Bernreuther, Anna und Dieter Pfister, Stefan Schilling,



Wer mehr Hintergrundwissen sucht, wird hier bestimmt fündig:    www.energie-fakten.de  



www.nennslinger-jura.de              Verantwortlich: BI Nennslinger Jura        Foto und Animation Stefan Schilling